Die Menschen, die entscheiden, wohin Kapital fließt.
Das Investment Board von GoldBrick trägt die ständige Pflicht der Verbriefungszweckgesellschaft gegenüber ihren Anlegern. Es entscheidet, welche Transaktionen genehmigt werden, prüft und strukturiert jeden Case und verantwortet Risiken und Interessenkonflikte in ihrem Namen. In jede Entscheidung fließen mehr als fünfzig Jahre gebündelter Erfahrung aus Wohn-, Gewerbe-, Branded-Residence-, Joint-Venture- und Entwicklungstransaktionen ein.
Sechs Personen, eine Pflicht.
Erfahrung in Immobilien, Strukturierung, Recht und Investor Relations, angewandt auf dieselbe Frage bei jeder Transaktion: Ist dies das richtige Risiko für die Anleger der Verbriefungszweckgesellschaft?
Arjan führt den Vorsitz des Boards und legt die Anlagestrategie fest, die jeder Allokation von GoldBrick den Rahmen gibt. Er gestaltet die Transaktionsstruktur über das Wohn-, Gewerbe- und Off-Plan-Buch hinweg und entscheidet, wie jede Position innerhalb der Luxemburger Verbriefungszweckgesellschaft dimensioniert, finanziert und veräußert wird. Auf Prinzipalsebene trägt er die Hauptverantwortung für Investor Relations und übersetzt den strukturierten Case in Konditionen, die professionelle Anleger und Family Offices mit Überzeugung halten können. Sein Mandat ist die Kohärenz des Portfolios: die richtigen Transaktionen, im richtigen Verhältnis, zu den Konditionen der Verbriefungszweckgesellschaft und nicht zu denen eines Sponsors.
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Was das Board tatsächlich verantwortet.
Das Board steht zwischen denen, die Transaktionen führen, und denen, deren Kapital arbeitet. Sein Auftrag ist bewusst eng und bewusst hochrangig gefasst: vier Pflichten, die zusammen darüber entscheiden, ob aus einer Gelegenheit eine Position in der Verbriefungszweckgesellschaft wird.
Aufsicht, die in beide Richtungen wirkt.
Kapital fließt die Kette hinab, vom Anleger in die Verbriefungszweckgesellschaft und in jedes ringgezäunte SPV-Compartment. Genehmigungen fließen über das Board zurück nach oben. Und eine unabhängige Ebene, vollständig außerhalb des Managements, prüft die gesamte Struktur von der Seite.
Anleger
Professionelle und geeignete vermögende Anleger · Family Offices
Bindet Kapital ab einer Mindestallokation von EUR 100.000 auf Grundlage des Information Memorandums.
Verbriefungszweckgesellschaft
Luxemburger Verbriefungszweckgesellschaft · Compartment-Struktur
Verwaltet die Verbriefungszweckgesellschaft im Einklang mit den anwendbaren rechtlichen und regulatorischen Anforderungen und hält jedes Objekt in einem eigenen ringgezäunten SPV-Compartment.
Investment Board
Selektion · Strukturierung · Risiko und Konflikte
Entscheidet, welche Transaktionen genehmigt werden, prüft und strukturiert den Case und verantwortet Risiken und Konflikte im Namen der Anleger.
Unabhängige Verwahrstelle
Verwahrt die Vermögenswerte der Verbriefungszweckgesellschaft und überwacht die Zahlungsströme, unabhängig vom Management.
Zentralverwaltung
Ermittelt den NAV, führt das Anlegerregister und erstellt das Anlegerreporting.
Externer Abschlussprüfer
Prüft den Jahresabschluss der Verbriefungszweckgesellschaft jährlich nach den anwendbaren Standards.
Wie eine Transaktion genehmigt wird.
Sechs Schritte liegen zwischen einer identifizierten Gelegenheit und investiertem Kapital. Das Board steht in ihrer Mitte, und eine Transaktion, die seine Prüfung nicht besteht, geht nicht weiter.






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